Zufahrtsberechtigung / Registrierung
Die Zufahrt zum Großmarktareal ist aus sicherheitstechnischen Gründen mit einem elektronischen Zufahrtssystem versehen. Alle Fahrzeuge von Bestandnehmer*innen, deren Mitarbeiter*innen, Lieferant*innen und Kund*innen werden nur nach kostenpflichtiger Registrierung des Kennzeichens bei den Schrankenanlagen eingelassen.
Zufahrt zum Großmarkt Wien
Die Videos in anderen Sprachen finden Sie am Seitenende.
Ablauf
1) Die Kennzeichen aller einfahrenden PKWs und LKWs werden bei der Schrankenanlage elektronisch erfasst. Bei der ersten Zufahrt hat dies keine Auswirkungen. Ab der zweiten Einfahrt erkennt das System, ob das Fahrzeug registriert ist oder nicht.

2) Wenn das Kennzeichen abgelehnt wird (nicht registriert oder gesperrt): dann zum Auffangparkplatz weiterfahren und direkt zum Portier / Info-Point mit KFZ-Zulassungsschein gehen.
Dort kann eine Einzel- oder Dauerzufahrtsberechtigung erworben werden und der PKW bzw. LKW ist danach registriert.

Tarife
Einmalige Zufahrt
Sie brauchen:
– Zulassungsschein
Dauerzufahrtsberechtigung
Sie brauchen:
– Zulassungsschein
– weitere Unterlagen
z.B. Bestätigung Bestandnehmer*in
| Fahrzeug | höchstzulässiges Gesamtgewicht | Kosten einmalig (inkl. MwSt.) |
| < 3,5 t | 7 € | |
| 3,5 – 7,5 t | 13 € | |
| > 7,5 t | 20 € |
| Fahrzeug | höchstzulässiges Gesamtgewicht | Kosten einmalig (inkl. MwSt.) |
| < 3,5 t | 15 € | |
| 3,5 – 7,5 t | 43 € | |
| > 7,5 t | 58 € |
Ergänzend: Sind die KFZ-Daten im System gespeichert, so wird auch bei der Mitarbeiter*innen-Zufahrt in der Heizwerkstraße 5a der Schranken geöffnet. Achtung: hier ist nur eine Einfahrt möglich, keine Ausfahrt.
Wie verhalte ich mich richtig bei der Einfahrt?
– Vereinzelung mittels Ampelanlage (rot / grün Ampel)
– langsam Einfahren (max. 10 kmh)
– sauberes Kennzeichen
– wenn abgelehnt > zum Auffangparkplatz fahren und zum Portier gehen
FACTS:
– Die Zufahrt in das Gebiet Großhandel ist nur für Fahrzeuge mit Zufahrtsberechtigung möglich.
– Erstmalige Zufahrt ohne Registrierung; Registrierung muss vor der zweiten Zufahrt erfolgen.
– Die Zufahrtsberechtigung berechtigt ausschließlich zur Zufahrt, nicht aber zum Parken.
– Alle Berechtigungen beziehen sich ausschließlich auf das jeweils registrierte KFZ.
– Dauerzufahrtsberechtigungen sind ein Jahr ab Ausstellung gültig.